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Allgemeine
Liefer- und Zahlungsbedingungen
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten folgende allgemeine
Bedingungen, soweit nicht im einzelnen Fall andere schriftlicheVereinbarungen
getroffen
werden.
1. Preise und Angebote
Die im Liefervertrag festgesetzten Preise beziehen sich auf die in
Umfang und Ausführung ausdrücklich vereinbarten Lieferungen und Leistungen.
Leistungen, die im Vertrag oder im maßgebenden Angebot nicht enthalten
sind, werden gesondert berechnet. Angebote sind freibleibend, bis der
Auftrag schriftlich bestätigt ist.
2. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug
zu zahlen, bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen wird ein Skonto von
2 % gewährt.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sich der Besteller gegenüber
der Ridzewski GmbH nicht aus anderen Rechnungen in Verzug befindet. Die
Zahlungen haben an unseren Standort zu erfolgen. Die Ablehnung von Scheck
oder Wechsel behält sich die Ridzewski GmbH ausdrücklich vor.
Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen
gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.
3. Verzug
Für verspätete Zahlungen wird ein Verzugszins in Höhe
von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
berechnet. Bei Teillieferungen sind auch die Zahlungen teilweise entsprechend
dem Umfang der Lieferung vorzunehmen. Zahlungen, für deren Fälligkeit
die Auslieferung, Montage, Abnahme oder Inbetriebsetzung des bestellten
Objektes maßgebend sein soll, werden auf die vorgesehenen Zeitpunkte
auch dann fällig, wenn sich die Auslieferung usw. ohne unser Verschulden
verzögert.
4. Lieferfrist
Die vereinbarten Lieferfristen gelten unter Vorbehalt unvorhersehbarer
Hindernisse. Sie verlängern sich angemessen bei Auftreten höherer
Gewalt. In allen übrigen Fällen verspäteter Auslieferung
ist der Besteller nur zu einer Entschädigung berechtigt, wenn eine
diesbezügliche Vereinbarung ausdrücklich getroffen ist. Eine Überschreitung
der vereinbarten Liefertermine gibt dem Besteller in keinem Falle das
Recht, den Auftrag zu widerrufen oder Ansprüche auf Schadenersatz
zu stellen.
5. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht, auch bei frachtfreier Lieferung, auf den Besteller über,
wenn die Sendung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Die Gefahr
geht auch auf den Besteller über, wenn der Versand oder die Zustellung
auf Wunsch des Bestellers verzögert wird, und zwar für die
Zeit der Verzögerung.
6. Versand
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch
bei Frankolieferung. Ohne besondere Vereinbarung wird die Transportversicherung
durch uns veranlasst. Die entstehenden Kosten werden dem Besteller
in Rechnung gestellt.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Waren bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher
ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden
Ansprüche. Vorher ist Verpfändung oder Sicherungsübereignung
untersagt.
8. Garantie (Neugeräte)
Wir garantieren für einwandfreie Funktion und Ausführung der
von uns gelieferten Apparate und Messeinrichtungen während
der Dauer von zwei Jahren ab Fakturadatum, indem wir uns verpflichten,
Teile, die während dieser Frist infolge fehlerhafter Konstruktion,
ungeeigneten Materials oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder
unbrauchbar werden sollten, kostenlos und so rasch wie möglich zu
reparieren bzw. zu ersetzen, wobei das beanstandete Material franko unserer
ReparatursteIle einzusenden ist. Irgendeine andere Verbindlichkeit für
direkten oder indirekten Schaden lehnen wir ausdrücklich ab. Ersetzte
Bestandteile werden unser Eigentum. Garantieleistungen, welche in unserem
Hause durchgeführt werden, sind dann kostenfrei, wenn das zu reparierende
Gerät frei ReparatursteIle eingeschickt wird. Für Garantieleistungen,
welche beim Kunden durchgeführt werden, werden die Reise- und Aufenthaltsspesen
für unseren Ingenieur oder Techniker nach Aufwand verrechnet. Die
effektive Reparaturzeit geht zu unseren Lasten, während der Zeitaufwand
für Hin- und Rückreise zu Lasten des Kunden fällt.
Unsere Garantiepflicht erlischt, wenn die gelieferten Apparate und
Einrichtungen vom Käufer nicht gemäß unseren Vorschriften montiert,
in Betrieb gesetzt und gewartet oder unsachgemäß behandelt
werden. Apparate, die längere Zeit gelagert werden oder außer
Betrieb stehen, sind in trockenen Räumen unterzubringen. Ebenso
erlischt die Garantie, wenn der Besteller selbst oder durch Dritte, ohne
unsere schriftliche Zustimmung, an unseren Fabrikaten angebrachte Plomben
entfernt oder Ä:nderungen oder Reparaturen vornimmt.
Von der Garantie sind ausgeschlossen:
Natürlicher Materialverschleiß, Beschädigung infolge
mangelhafter Bauarbeiten, infolge Einfrierens, übermäßiger
Beanspruchung, Korrosion und dergleichen. Für technische Serviceleistungen
beim Kunden nach Ablauf der Garantie gelten unsere separaten Bedingungen.
9. Zeichnungen und Drucksachen
Ohne unsere Genehmigung dürfen unsere Zeichnungen, Abbildungen und
Drucksachen sowie unsere Angebote weder vervielfältigt, noch Dritten
oder Konkurrenzfirmen zugänglich gemacht werden. Ebenso ist es unstatthaft,
ohne unser Einverständnis, unsere Zeichnungen zur Selbstanfertigung
der betreffenden Gegenstände zu verwenden. Zuwiderhandlungen
verpflichten den Fehlbaren zu vollem Schadenersatz. .
10. Nachträgliche Änderungen an der Lieferung
Entsprechen die uns vom Besteller eingesandten technischen Unterlagen
nicht den tatsächlichen Verhältnissen, oder wird uns von Umständen,
die anderes Material oder andere Ausführung bedingt hätten,
keine Kenntnis gegeben, oder entsprechen die Arbeitsbedingungen der Anlage
nicht den gemachten Voraussetzungen, so gehen die Kosten für notwendig
werdende Abänderungen zu Lasten des Käufers.
11. Gerichtsstand
Erfllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus
diesem Vertrag und seiner Durchführung sich ergebenden Streitigkeiten
ist Augsburg. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
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